Nach einer knappen Woche erhielt ich einen Brief von dem Vorsitzenden des Landesverbandes Sachsen, Herrn Dr. Dimmel, den ich ja in Gaußig kennengelernt hatte. Dieser teilte mir jetzt mit, daß der Landesverband Sachsen meine Mitgliedschaft ablehne. Als Begründung wurde angegeben, daß ausschließlich DTK-Mitglieder, die auch im Lande Sachsen wohnen, Mitglied im Landesverband Sachsen werden könnten.
Nun war ich doch sehr überrascht. Sowohl in der Satzung des DTK als auch in der Ordnung für die Arbeitsgemeinschaften bzw. Landesverbände ist festgelegt, daß es im DTK keinen Gebietsschutz gibt. Das bedeutet, daß jedes DTK-Mitglied sich jedem Landesverband anschließen könne.
Der Einfluß der Frau Michelet auf den LV Sachsen war offensichtlich und greifbar. Nun war die große Frage für mich, was jetzt am zweckmäßigsten zu tun wäre. Ich hätte natürlich einen Rechtsstreit mit dem LV Sachsen beginnen können; aber das wäre nur ein Stellvertreterkrieg geworden. Meine richtigen Gegner waren Frau Marion Michelet und ihre Paladine, die alles kritiklos ausführten, was sie sich in den Kopf gesetzt hatte. Und Frau Michelet hatte mir die satzungsgemäßen Schritte gegen den von ihr herbeigeführten Ausschluß aus der Gruppe Luckau mit einer Chuzpe (jiddisch: Frechheit, Anmaßung, Dreistikeit, Unverschämtheit ) sondergleichen verweigert, da ich ja aus der Gruppe Luckau und damit zugleich aus dem Landesverband Berlin-Brandenburg sowie aus dem Deutschen Teckelklub ausgeschlossen worden sei und damit kein Recht mehr hätte, die Ehrengerichtbarkeit des DTK anzurufen. Tatsächlich ist jedoch die Ehrengerichtsbarkeit des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V. einizig und allein zu dem Zweck eingeführt worden, um Streitigeiten innerhalb des Deutschen Teckelklubs intern - ohne Inanspruchnahme der Gerichte - aus der Welt zu schaffen.
Ich verfaßte dann eine Feststellungsklage gegen den Deutschen Teckelklub 1888 e.V und reichte diese beim zuständigen Amtsgericht Duisburg ein. Ich hatte beim Gericht beantragt, festzustellen, daß ich gemäß der Satzung des Deutschen Teckelklubs weiterhin Mitglied des DTK bin. Daraufhin wurde vom AG Duisburg eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Ich suchte mir per Telefon ein preiswertes Zimmer für eine Nacht im Stadteil Duisburg-Meiderich aus, und ich achtete bei der Suche darauf. daß eine gute Verkehrsverbindung von meiner Pension zum Zentrum an König-Heinrich-Platz vorhanden war, wo sich das Amtsgericht befand. Ich fuhr am späten Vormittag des Vortages von Berlin ab und war am Abend in Duisburg. Am nächsten Morgen frühstückte ich erst einmal in Ruhe und machte mich dann auf den Weg. Mein Auto ließ ich vor der Pension stehen, da ich nicht wußte, wie es in Duisburg mit der Parkplatzsituation bestellt war.
Die Straßenbahn verwandelte sich auf dem Weg zum Zentrum in eine richtige U-Bahn. Die Bahnhöfe im Duisburger Nahverkehr sind kombinierte Stationen für Straßenbahnen und U-Bahn-Züge. Beide Verkehrsmittel haben dieselbe Spurweite, aber sehr unterschiedliche Einstiegshöhen. Dieses Problem wurde gelöst durch verschiedene Bahnsteighöhen und -längen. Die Bahnhöfe sind in der Länge geteilt; der längere Teil ist für die U-Bahn-Züge mit einer großen Einstieghöhe bestimmt, während die Straßenbahnen an einem wesentlich niedrigerem Bahnsteigabschnitt halten, zu dem einige Stufen führen. Die U-Bahn-Züge fahren dann an dem niedrigeren Straßenbahnabschnitt einfach durch, während umgekehrt die Straßenbahnen an dem wesentlich höheren U-Bahn-Abschnitt durchfahren. Ich fand diese Kombination genial. Doch inzwischen war die Straßenbahn am König-Heinrich-Platz eingetroffen und ich mußte aussteigen.
Das Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz ist unübersehbar. Da ich sehr zeitig eingetroffen war, sah ich mir die einzelnen Gebäude etwas genauer an. Vor allem das Theatergebäude machte einen großen Eindruck auf mich. Doch allmählich wurde es Zeit, sich wieder zum Gerichtsgebäude zu begeben, denn ich mußte ja pünktlich sein.
Vor dem Saal, in dem die Verhandlung stattfinden sollte, wartete schon ein Rechtsanwalt - offenbar der Vertreter der Gegenseite. Dann erschien noch ein Herr. Es stellte sich heraus, daß das der Geschäftsführer des DTK, Franz Kussel war. Wir wurden hereingebeten und ich nahm auf der Klägerseite Platz.
Der Bericht wird in Kürze fortgesetzt