Der zweite Ausschluß aus dem Landesverband

Obwohl dem Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.2.2000 vorlag und der Landesverband gegen dieses Urteil Berufungsklage beim Landgericht Berlin eingelegt hatte, wurde von der 1. Vorsitzenden des Landesverbandes, Frau Marion Michelet, ein nochmaliges Ausschlußverfahren gegen mich durchgezogen. Frau Michelet war - wie auch später - nicht bereit, die Realitäten zu akzeptieren.

Hier werden noch weitere Abschnitte nachgetragen

Der Vizepräsident des DTK teilte mit Schreiben vom 6.3.2000 dem Landesverband mit, dem Geschäftsführenden Vorstand "erscheint es sehr vermessen, ein neues Ausschlußverfahren einzuleiten, obwohl das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist; die Handlungsweise des LV wird mißbilligt und darauf hingewiesen, dass es sehr fraglich und unwahrscheinlich erscheint, dass die Gründe für den Ausschluß vor der vereinseigenen Gerichtsbarkeit und auch vor einem ordentlichen Gericht Bestand haben werden."

Die Delegiertenversammlung des Landesverbandes betätigte sich - wie ein Jahr zuvor - mehrheitlich als bloßes Abnickgremium. 49 Delegierte stimmten für meinen Ausschluß, 17 dagegen und 4 enthielten sich der Stimme.

Die nochmalige Durchführung eines Ausschlußverfahrens wurde dann vom Landgericht Berlin so interpretiert, daß der Landesverband den Ausschluß vom März 1999 selbst nicht rechtswirksam hielt und mich weiter als Mitglied betrachtete, denn jemand, der nicht Mitglied in einem Verein ist, kann auch nicht aus diesem Verein ausgeschlossen werden. Die Rechtsanwälte des Landesverbandes hatten sich selbst eine Falle gestellt.