Hinweis

Geschätzte Leser!

Meine bisher veröffentlichten "kritischen" Seiten - "ERLEBNISSE IM VEREIN" - , die nur die Wahrheit - und nichts als die Wahrheit - enthalten, haben nicht überall ein freundliches Echo hervorgerufen. In anonymen E-Mails bin ich von Leuten, die ich überhaupt nicht kenne und die offensichtlich keinerlei Kenntnis von der Rechts- und Sachlage haben, wiederholt gröblichst beschimpft und beleidigt worden.

Es geht hier nicht um eine kleinliche Rache oder um eine "Begleichung alter Rechnungen", was etwa das gleiche bedeutet. Es geht um viel mehr, nämlich um eine Aufmunterung zur Zivilcourage. Es geht darum, Mobbing-Situationen nicht auszuweichen, sondern sich ihnen entgegenzustellen. Solange Mobbing-Opfer den Kopf einziehen und schweigend leiden, wird weiter gemobbt. Es geht darum, Dinge, die faul sind, beim Namen zu nennen und öffentlich bekanntzumachen. Nur so kann die Mobberei beendet werden.

Ich habe mich in Situationen, die Anderen als aussichtlichtlos erschienen wären, einem übermächtigen Druck entgegengestellt und habe die nach der Vereinssatzung möglichen ehrengerichtlichen Schritte gegen die Angriffe der Gegner unternommen. Die Ehrengerichtsbarkeit des Deutschen Teckelklubs hat die Schritte der Gegner als unzulässig und unbegründet befunden und hat den vorigen Zustand wiederhergestellt.

Die Gegner - die Mobber - wollten diese Entscheidung jedoch nicht akzeptieren. Sie erhoben gegen die Entscheidungen der DTK-Ehrengerichtsbarkeit Klage bei der staatlichen Gerichtsbarkeit. Eine solche Klage vor der staatlichen Gerichtsbarkeit kann aber nur dann Erfolg haben, wenn der vereinseigenen Ehrengerichtsbarkeit Verstöße gegen die eigene Satzung, gegen das bürgerliche Recht oder gegen allgemeingültige Rechtsgrundsätze (z. B. gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) nachgewiesen werden können. Die von den Gegnern angerufene staatliche Gerichtsbarkeit hatte jedoch keine Fehler in der Entscheidung der DTK-Ehrengerichtsbarkeit feststellen können; die Klagen der Gegner wurden auch von der staatlichen Gerichtsbarkeit als unzulässig und unbegründet abgewiesen.

Parallel dazu hatten die Gegner versucht, die Satzungen des DTK und des eigenen Landesverbandes dahingehend zu ändern, daß die Befugnisse der vereinseigenen Ehrengerichtsbarkeit erheblich eingeschränkt werden sollten. Bei einem Ausschluß eines Mitgliedes durch die Delegiertenversammlung eines Landesverbandes sollte das betreffende Mitglied nicht mehr die Möglichkeit haben, die zentrale Ehrengerichtsbarkeit des DTK anzurufen. Der Hauptverein - der Deutsche Teckelklub 1888 e.V., Sitz Duisburg - stellte sich diesen Bestrebungen, die eine unzumutbare Einschränkung der Rechte der Mitglieder bedeutet hätten, entgegen, sodaß die Gegner ihre Absicht, eine spezielle "Lex Ganady" durchzusetzen, aufgeben mußten.

Trotz der Niederlagen in sämtlichen Instanzen wurde und wird unbeirrt weiter gegen mich agiert. Es wurde und wird behauptet, der klagende Landesverband habe "nur aus formalen Gründen" die Prozesse gegen mich verloren; in sachlicher Hinsicht hätte der Landesverband jedoch vollkommen recht. Die vorliegenden und als Scans veröffentlichten Dokumente besagen jedoch genau das Gegenteil.

Es wäre Sache des unterlegenen Landesverbandes gewesen, für eine vereinsinterne Bekanntmachung meiner Rehabilitierung durch die vereinsinterne Ehrengerichtsbarkeit und durch die staatliche ordentliche Gerichtsbarkeit zu sorgen, um die bestehenden Spannungen abzubauen. Das ist jedoch nicht geschehen. Auch habe ich bisher keine einzige Silbe der Entschuldigung von den Verantwortlichen vernommen. Diese Haltung gibt mir das Recht, die Dinge selber zu veröffentlichen; ein Recht, das mir niemand verwehren kann.

Es wurde und wird argumentiert, daß das Bekanntwerden dieser Angelegenheit dem Ansehen des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V. schaden könnte.

Doch wer so argumentiert, zeigt, daß er entweder nichts verstanden hat oder nichts verstehen will. Wer die betreffenden Seiten aufmerksam durchliest, wird vielmehr feststellen, daß der Deutsche Teckelklub 1888 e.V. eine funktionierende unbestechliche Ehrengerichtsbarkeit hat, die Rückgrat bewiesen hat und dem Recht zum Siege verholfen hat.

Das zweifelhafte Licht fällt nicht auf den Deutschen Teckelklub 1888 e.V. (DTK), sondern einzig und allein auf eine seiner Untergliederungen, nämlich auf den DTK-Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. Auf Grund der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ist der DTK-Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. eine eigenständige rechtsfähige juristische Person mit einer eigener Satzung (die nur nicht in Widerspruch zu den Regelungen in der Satzung des DTK stehen darf). Aus diesem Grunde sind die Eingriffsmöglichkeiten des DTK in die Aktionen des Landesverbandes eingeschränkt.

Das Landgericht Berlin hat in seinem Protokoll vom 5.9.2000 festgestellt, daß zwischen dem (unterlegenen) DTK-Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. und dem Deutschen Teckelklub 1888 e.V. ein Machtkampf auf dem Rücken eines Mitgliedes ausgetragen wurde. Es kann nur jedem Besucher dieser Seiten empfohlen werden, dieses Protokoll aufmerksam zu lesen. Es ist noch zu ergänzen, daß die Verantwortlichen für dieses moralische und finanzielle Debakel noch immer Vorstands- oder sonstige Ämter in ihrem Landesverband bekleiden.

Einige dieser Vorstandsmitglieder bekleiden inzwischen Ämter im VDH-Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., wo sie dort die Mitgliedschaft des DTK-Landesverbandes Brandenburg 2000 e.V. im zuständigten VDH-Landesverband seit zwei Jahren blockieren. Sehen Sie sich die Internetseiten des VDH-LV Berlin-Brandenburg e.V. an! Unter den Mitgliedsvereinen des VDH-Landesverbandes werden Sie nur den Berliner DTK-Landesverband, nicht jedoch den DTK-Landesverband Brandenburg 2000 finden.

Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß der DTK-Landesverband Berlin-Brandenburg überhaupt keine Legimitation hat, sich im Bundesland Brandenburg auszubreiten und dort aktiv zu werden. Nach der Wende konstituierte sich DTK-Gruppe Schöneiche als erste im Bundesland Brandenburg. Die Gruppe wurde vom DTK akzeptiert und erhielt die Täto-Buchstaben QA zugeteilt (nachzulesen im DACHSHUND). Dann gab es einige undurchsichtige Händel, und zum Schluß vereinigten sich die Gruppen Schöneiche (Täto-Buchstaben QA) und Berlin IX (Täto-Buchstaben PH). Aus dieser doch etwas merkwürdigen Vereinigung leitete die Berliner Arbeitsgemeinschaft ihren Anspruch auf das im Verhältnis zu Berlin flächenmäßig riesige Land Brandenburg ab. Einen zustimmenden Beschluß des Hauptvorstandes des Deutschen Teckelklubs 1888 e.V. zu dieser enormen Gebietsausweitung hat es jedoch niemals gegeben. Somit gibt es für die Aktivitäten des Berliner Landesverbandes im Bundesland Brandenburg bis heute keine Rechtsgrundlage. Das betrifft die DTK-Gruppen Zossen, Eberswalde und Raben (die inzwischen aufgelöste Gruppe Velten wird in den Internetseiten des Berliner LV garnicht mehr aufgeführt).

Wenn behauptet werden sollte, die Veröffentlichung dieser Seiten könnte Interessenten im Großraum Berlin davon abhalten, Mitglied im Deutschen Teckelklub 1888 e.V (DTK) zu werden, so sei darauf hingewisen, daß es nach der Satzung des DTK keinen Gebietsschutz gibt. Jedes Mitglied und jeder Interessent kann sich jeder Gruppe in jeder Gruppe in jedem Landesverband anschließen.

Und noch etwas sei den Lesern zur Kenntnis gebracht: keines der in dieser Dokumentation genannten Vorstandsmitglieder hat sich jemals als Züchter hervorgetan. Die 1. Vorsitzende des Berliner Landesverbandes eines Rassehund-Zuchtverbandes züchtet nicht. Ihr Ehemann, der ehemalige Berliner Landeszuchtwart Peter Michelet, hat nach meinem Informationsstand (aus den DTK-Stammbüchern) nach seinem 8. Wurf mit dem Züchten aufgehört. Er hat gerade einmal die DTK-Zuchtauszeichnung in Bronze errungen. Ein Überblick über die gesamte Kurzhaarteckel-Zucht "vom alten Goten" wird demnächst in diesen Seiten veröffentlicht werden.

Manfred Ganady