Mephisto zum Schüler:
Quelle: Goethe, "Faust", 1. Teil, Zeilen 1994 bis 2000
Nach diesem kleinen Vorwort sei den geneigten Lesern nun die Beschwerde der 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses des DTK vom 10.7.2000 zur Kenntnis gebracht. Es sei den Lesern dringend anempfohlen, dieses Schriftstück mehrmals zu lesen.
Der Schüler zu Mephistopheles:
Mir wird von alledem so dumm,
Als ging' mir ein Mühlrad im Kopf herum.
Quelle: Goethe, "Faust", 1. Teil, Zeilen 1946 und 1947
Eine genaue Betrachtung und Analyse dieses Schriftsatzes ergibt, daß zwar mit Worten trefflich gestritten wird, daß aber die Begriffe fehlen.
I.
Dem Präsidenten des Deutschen Teckelklubs, der satzungsgemäß
auch Vorsitzender des Disziplinarausschusses ist, wird Befangenheit
vorgeworfen. Es wird jedoch keine Begründung
für den Vorwurf der Befangenheit geliefert.
II.
Die Aufgaben des Disziplinarausschusses sind völlig eindeutig in der Satzung
des DTK geregelt. In Punkt II der Beschwerde wird somit die
Satzung des DTK angegriffen.
III.
Es werden immer nur Behauptungen aufgestellt; es mangelt
jedoch an Beweisen.
IV.
Der Ausschlußbeschluß der Delegiertenversammlung des Landesverbandes
wird gegenüber den Entscheidungen des DTK und seiner Organe als höherrangig
behandelt. Dieser Auffassung stehen die Satzungen des LV und des DTK entgegen.
Auch hier wird die Satzung des DTK angegriffen.
Die Beschwerdeschrift besteht lediglich aus Worten, mit denen es sich zwar trefflich
streiten läßt, es fehlt der Beschwerdeschrift jedoch die Substanz.
Es ist nicht Aufgabe der Ehrengerichtsbarkeit des DTK, die Satzung des DTK zu
ändern. Satzungsänderungen sind ausschließlich
der Delegiertenversammlung des DTK vorbehalten.
Aus allen diesen Gründen mußte die Beschwerde
der Frau Michelet vom Ehrengericht des DTK kostenpflichtig zurückgewiesen
werden.