Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses vom 27.8.1999 legte der DTK-Landesverband wiederum Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde vom Ehrengericht des Deutschen Teckelkubs als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Ehrengerichtsverfahrens wurden dem Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. auferlegt.
(Ein vollständiger Scan der Entscheidung des Ehrengerichtes wird demnächst hier veröffentlicht.)