Die Verhinderung einer Gruppengründung

Mitte April 1999 traf bei mir ein Schreiben des DTK-Präsidenten ein, in dem dieser mir mitteilte, daß der Gründung einer Gruppe Cottbus im DTK nichts mehr im Wege stünde.

Unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens suchte ich in Cottbus eine geeignete Gaststätte mit einem getrennten Versammlungsraum. Außerdem mußte der Gastwirt natürlich hundefreundlich sein. Als eine geeignete Örtlichkeit erschien mir die Gaststätte  "Mannes Inn"  im Osten von Cottbus. Ich unterrichtete die Unterzeichner des Gründungsantrages und wir einigten uns auf Sonnabend, den 5.6.1999, als Termin für die Gruppengründung.

Anstandshalber setzte ich die 1. Vorsitzende des Landesverbandes, Frau Marion Michelet, von der Gruppengründung in Kenntnis. Ich war der (irrigen) Meinung, daß nach der völlig eindeutigen Mitteilung des Präsidenten des DTK die Gruppengründung nicht mehr gefährdet werden könnte.

Als meine Frau und ich am 5.6.1999 gerade nach Cottbus losfahren wollten, läutete es an unserer Tür. Die Hunde machten einen Aufstand und wir kämpften uns nach vorn. Vor der Eingangstür stand Teckelfreund Friedrich M., nunmehr Schriftführer der Gruppe Luckau, von Beruf  Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Lübben. Es sagte, daß er dienstlich zu mir käme und übergab mir einen Beschluß des Amtsgerichts Lübben:



Ich las diesen Beschluß mehrmals. Ich begriff schließlich, daß mir das Amtsgericht Lübben unter Androhung einer Ordnungsstrafe in Höhe bis zu DM 500.000,00  - ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - untersagte, als Gründungsmitglied der nicht rechtsfähigen Untergliederung des Deutschen Teckelklubs, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., "Gruppe Cottbus", aufzutreten sowie organschaftliche Funktionen in dieser wahrzunehmen.

Diesem Beschluß des Amtsgerichts Lübben war eine beglaubigte Abschrift des zugrundeliegenden Antrages beigefügt:











Ich mußte mir diesen Wortschwall mehrmals durchlesen. Ich sah natürlich, daß der Vorstand des Berliner Landesverbandes damit auf Konfrontationskurs zum DTK-Vorstand ging.

Ich sah auch, daß der an das Amtsgericht Lübben gerichtete Antrag unsubstantiiert war und weder mit der Satzung des Deutschen Teckelklubs noch mit der Satzung des Landesverbandes vereinbar war. Irgendwelche Anlagen waren der mir übergebenen Ausfertigung nicht beigefügt. Also wußte ich auch nicht, was für eine eidesstattliche Erklärung der 1. Vorsitzenden der Antragstellerin gemeint war. Ich hatte nur den Beschluß und den Antrag in der Hand.

Doch augenblicklich war nichts zu machen. Ich mußte bis Dienstag warten, ehe ich beim Gericht etwas unternehmen konnte (montags ist beim Amtsgericht Lübben Ruhetag).

Dem Teckelfreund M. war sein Auftrag sichtlich peinlich. Er sagte, die Gruppe könne ja trotzdem gegründet werden, nur dürfe ich mich nicht daran beteiligen. Er protokollierte die Zustellungszeit und verschwand sehr schnell wieder.

 

Meine Frau und ich fuhren dann los nach Cottbus. Außer uns Gründungsmitgliedern erschienen noch zwei Gäste, beides DTK-Mitglieder und Züchter. Die Gegner trafen ebenfalls ein: Frau Marion Michelet, Herr Peter Michelet, Herr RA Gerhard Wilms und Frau Petra Wilms. Wir warteten das "akademische Viertel" ab und gingen dann in den Saal, um über die Rechts- und Sachlage zu diskutieren. Die Gegner blieben draußen an einem Gartentisch sitzen.

Nach einer Stunde wurde es den Gegnern langweilig; wir hörten Autotüren knallen und die Gegner fuhren wieder nach Hause.

Angesichts der einstweiligen Verfügung mit Bußgeldandrohung in Höhe bis zu einer halben Million DM mußten wir natürlich die Gruppengründung vertagen.

In Berlin verbreitete Frau Michelet die Lüge, die Gruppengründung habe deshalb nicht stattfinden können, weil "nicht genug Leute erschienen" wären.