Eine falsche eidesstattliche Versicherung

Am Dienstag war ich in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Lübben und forderte die Anlagen zu dem Antrag des Landesverbandes nach, die sich noch in der Geschäftsstelle befanden. Und dort bekam ich auch die misteriöse eidesstattliche Erklärung zu sehen:

Ich war fassungslos. Daß die 1. Vorsitzende des Landesverbandes bei der Wahl ihrer Mittel skrupellos war und ist, hatte ich in der Vergangenheit bereits mehrmals erfahren. Aber daß sie so weit gehen würde, eine falsche eidesstattliche Erklärung abzugeben, hatte ich ihr nun doch nicht zugetraut.

Natürlich legte ich gegen diesen Beschluß sofortige Beschwerde ein. Es kam daraufhin zu einer mündlichen Verhandlung, über die im nächsten Kapitel berichtet werden wird.

Gegen Frau Marion Michelet erstattete ich Strafanzeige wegen wissentlicher Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Nach einem halben Jahr erhielt ich dann von der Staatsanwaltschaft Cottbus die Bestätigung, daß diese eidesstattliche Erklärung tatsächlich falsch war:



Hinsichtlich der übrigen Ausführungen des Staatsanwaltes Schöning konnte ich diesen korrigieren und nachweisen, daß Frau Marion Michelet sich nicht in einem "Irrtum" befand, sondern sehr wohl über die aufschiebende Wirkung meiner Beschwerde gegen den von ihr herbeigeführten Ausschluß aus dem Landesverband informiert war:


Mit zu der kaum nachvollziehbaren Entscheidung der sehr konservativen Staatsanwaltschaft Cottbus wird höchstwahrscheinlich die Mitgliedschaft von Frau Marion Michelet in einer konservativen politischen Partei eine entscheidende Rolle gespielt haben.