Die Ausschluß-Intrige

Am Montag, dem 8.9.1997, begannen die Ermittlungssarbeiten in Sachen Kassenwartin. Eine telefonische Nachfrage beim DTK in Duisburg ergab, daß von der Gruppe Luckau keinerlei Zahlung eingegangen war. Meine Frau und ich fuhren daraufhin gemeinsam zur Bank nach Luckau. Wir schilderten die Situation und ließen uns von der Bankdirektion in Finsterwalde Duplikate aller Kontoauszüge des Jahres 1997 ausfertigen (die Original-Kontoauszüge waren von ja vereinbarungsgemäß von der Bank an die Anschrift der Kassenwartin in Niewitz geschickt worden und somit für uns nicht erreichbar).






Wir fielen wiederum aus allen Wolken. Aus den uns übersandten Kontoauszug-Duplikaten ging hervor, daß die einzelzeichnungsberechtigte Kassenwartin zweimal ohne unser Wissen und ohne unser Einverständnis beträchtliche Beträge offensichtlich für private Zwecke abgehoben hatte. Am 17.3.1997 hatte sie einen Betrag in Höhe von DM 1.645,- bar abgehoben. Am 4.6.1997 war das Gruppenkonto per Scheck mit einem Betrag in Höhe von DM 1.000,- belastet worden. Das Gruppenkonto war praktisch leergeräumt.

Eigentlich wäre das Grund genug gewesen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Doch wir wollten versuchen, die Sache vereinsintern zu klären. Ich berief eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwecks Aufklärung für den 28.9.1997 nach Luckau ein.

Zu dieser gruppeninternen Versammlung am 28.9.1997 erschienen als "Gäste" zu meiner Überraschung die folgenden Mitglieder des Arbeitsgemeinschafts-Vorstandes: Frau Marion Michelet (1. Vorsitzende), Herr Reiner Schwartz (Geschäftsführer), Herr Martin Fries (Obmann für das Ausstellungswesen) und Herr Peter Michelet (Landeszuchtwart).

Die Kassenwartin verweigerte jede Auskunft auf meine Fragen und schwieg vor sich hin. Ich kam keinen Schritt weiter. Die Provokationsabsicht war offenkundig und greifbar.

Dann stand die 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Frau Marion Michelet, auf und hielt eine Art Anklagerede gegen mich. Sie begann in pathetischer Manier - so wie damals am 6.5.1995 - und brachte unsinnige Beschuldigungen gegen mich vor, wobei ihre Stimme in immer höhere Lagen kletterte. Ihr folgte der Geschäftsführer, Herr Reiner Schwartz, der eine zynische Mobbing-Attacke gegen mich losließ und mich als einen "vielschreiberischen Querulanten" bezeichnete. Dann stand der Obmann für das Ausstellungswesen, Herr Martin Fries, auf und erklärte, die Zuchtschau vom 7.9.1997 sei die "schlechteste Zuchtschau" gewesen, die er je erlebt hätte (obwohl ich garnicht der Zuchtschauleiter gewesen war, sondern das Mitglied Wolfgang Ue.). Schließlich stand noch der Landeszuchtwart, Herr Peter Michelet, auf und bemängelte den von mir hergestellten Zuchtschau-Katalog (obwohl der Katalog sauber gedruckt war und keine Fehler enthielt). Es war eine Szene wie in dem düsteren Drama "Der Prozeß" von Franz Kafka, eine Mobbing-Situation, wie man sie in dieser Kraßheit selten erlebt.

Alle anderen Gruppen-Mitglieder saßen da und verstanden überhaupt nichts.

Schließlich verwandelte sich Frau Marion Michelet von der Anklägerin in die oberste Richterin und forderte mich zum sofortigen Rücktritt vom Amt des Vorsitzenden der Gruppe Luckau auf. Ich lehnte diese Forderung ab und erklärte, daß ich von den Mitgliedern der Gruppe gewählt worden sei und nur die Mitglieder der Gruppe Luckau das Recht haben, mich von diesem Amt wieder abzuberufen. Es gab einen Tumult.

Schließlich kam es zur Vertrauensfrage. Es fand sich weder eine Mehrheit für die von meiner Frau und mir geforderte Abberufung der Frau Beate E. vom Amt der Kassenwartin noch für meine von Frau Michelet geforderte sofortige Abberufung vom Amt des Gruppenvorsitzenden. Es wurde daraufhin beschlossen, zum frühestmöglichen Termin eine außerordentliche Generalversammlung zwecks Abhaltung von Vorstands-Neuwahlen durchzuführen. Dieser frühestmöglichste Termin war der 19.10.1997.

Mein Einladungsschreiben zu dieser außerordentlichen Generalversammlung der Gruppe Luckau am 19.10.1997 wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Am 19.10.1997 waren wir ziemlich zeitig gekommen. Doch sämtliche anderen aktiven Mitglieder - bis auf vier, die wir auf dem Parkplatz getroffen hatten - hatten sich bereits im Gastraum versammelt. Frau Marion Michelet, Herr Reiner Schwartz und Herr Veiko England waren ebenfalls anwesend. Frau Michelet sagte gönnerhaft zu uns: "Sie können schon nach oben gehen."

Wir gingen also in den für uns reservierten Tagungsraum, in dem gerade vorher die Kassenprüfung stattgefunden hatte. Es wurde festgestellt, daß die Kasse stimmte. Die Kassenwartin hatte die von ihr eigenmächtig im März und im Juni des Jahres entnommenen Beträge in Höhe von insgesamt DM 2.645,- wenige Tage zuvor in bar zurückgezahlt.

Wir mußten noch etwas warten. Eine Weile verging. Schließlich öffnete sich die Tür. Frau Michelet und ihre beiden Begleiter betraten mit hoch erhobenem Haupt den Raum. Ihnen folgten die "aktiven" Mitglieder der Gruppe Luckau. Frau Michelet und ihre beiden Begleiter nahmen am anderen Ende des Tisches Platz.

Als Gruppenvorsitzender eröffnete ich die Sitzung. Ich begrüßte ein neues Mitglied, das gerade den Beitrittsantrag unterzeichnet hatte und bekam dafür Beifall. Da erhob sich Frau Michelet und redete einfach dazwischen. Sie sagte, nach den Bestimmungen der neuen DTK-Satzung - dabei nannte sie ein paar Paragraphen - übernähme sie jetzt die Versammlungsleitung. Ich war völlig verdutzt; von einer solchen Möglichkeit war mir bisher nichts bekannt. Die Sitzung war nicht von Frau Michelet, sondern von mir einberufen worden. Nur dann, wenn die Sitzung von ihr selber einberufen worden wäre, hätte sie das Recht gehabt, die Versammlungsleitung zu übernehmen.

Mit einem solchen faulen Trick hatte ich nicht gerechnet, denn sonst hätte ich mir mein Exemplar der DTK-Satzung eingesteckt. Frau Michelet - als Nichtmitglied in der Gruppe Luckau - richtete dann einen Antrag an die Generalversammlung der Grupppe Luckau auf meinen Ausschluß aus der Gruppe Luckau und beantragte, diesen Antrag als "Dringlichkeitsantrag" zu behandeln. Dann ließ sie über die Behandlung ihres Antrages als "Dringlichkeitsantrag" abstimmen und erhielt eine überwältigende Mehrheit: 19 Stimmen für die Behandlung des Antrages als "Dringlichkeitsantrag" nur 3 Stimmen dagegen den. Danach wurde eine Pause von 15 Minuten gemacht.

Nach der Pause kam der eigentliche Antrag. Frau Michelet zog einen Schriftsatz hervor und verlas ihn. Das war die "Begründung" des Antrages. Ich hörte nur etwas von "Störung des Gruppenfriedens", "schwere öffentliche Beleidigung eines Mitgliedes der Gruppe Luckau" und "schwere öffentliche Beleidigung der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburg". Worin die "Störung des Gruppenfriedens" und die "schweren öffentlichen Beleidigungen" bestanden haben sollten, wurde nicht dargelegt.

Dann gab es eine inszenierte "Diskussion". Als Frau Michelet zu Wortmeldungen aufforderte, meldete ich mich zuerst. Ich blieb sehr ruhig und wies die konstruierten Anschuldigungen der Frau Michelet zurück. Dann meldete sich ein Mitglied zu Wort. Dieses Mitglied hielt einen Monolog, in dem es sagte, wie enttäuscht es über "den von mir begangenen Vertrauensbruch" sei. Auf meine zuvor vorgetragenen Einwände wurde überhaupt nicht eingegangen. Auch wurde nicht erklärt, worin der mir vorgeworfene "Vertrauensbruch" eigentlich bestehen sollte. Die Regie der Frau Michelet bei dieser Inszenierung war offenkundig und greifbar.

Dann rief Frau Michelet zur Abstimmung über ihren "Dringlichkeitsantrag" auf. Bei der geheimen Abstimmung ergaben sich 16 Stimmen für den Ausschluß und 6 Stimmen gegen den Ausschluß.

Nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses forderte mich Frau Michelet auf, den Raum zu verlassen, da ich "nicht mehr Mitglied der Gruppe Luckau" sei. Meine Frau - noch immer Schriftführerin der Gruppe Luckau - erhob Einspruch. Daraufhin erhob sich ein Mitglied, das sich bereits bei dem Begrüßungsabend zu unserer CAC-Zuchtschau am 7.9.1997 recht merkwürdig verhalten hatte. Dieses Mitglied holte tief Luft und blähte sich auf; die Augen quollen im Bewußtsein seiner Wichtigkeit vor. Dieses Mitglied beantragte den Ausschluß meiner Frau aus der Gruppe Luckau und beantragte zugleich, diesen Antrag als "Dringlichkeitsantrag" zu behandeln. Die nachfolgende geheime Abstimmung ergab: 18 Stimmen für den Antrag und 3 Stimmen gegen den Antrag.

Nunmehr "begründete" dieses Mitglied seinen Ausschlußantrag. Als Vorwand diente ein aus der Feder meiner Frau stammender kurzer Artikel im "Arge-Magazin", in dem sie sich bei Mitgliedern unserer Gruppe (Fam. Schreiber) bedankte, die für unsere Hunde Futter gebracht hatten, als ich wegen eines Leistenbruches im Krankenhaus lag. Die "Argumentation" dieses Mitgliedes lautete: "So etwas gehört nicht ins Arge-Magazin! Das schadet dem Ansehen der Gruppe!" Das war alles. Die nachfolgende Abstimmung ergab: 15 Stimmen für den Ausschluß meiner Frau, 5 Stimmen gegen den Ausschluß und eine Enthaltung.

Dann kam eine mündliche "Rechtsmittelbelehrung" von Frau Michelet. Wir entgegneten, daß wir gegen die Ausschlüsse die satzungsmäßigen Rechtsmittel ergreifen würden und kündigten an, daß wir Frau Michelet vor das Ehrengericht des Deutschen Teckelklubs bringen würden .

Dann verwies uns Frau Michelet mit triumphierender Stimme des Raumes, da wir "keine Mitglieder der Gruppe Luckau" mehr wären.