Nach den Ausschlüssen aus der Gruppe Luckau

Nachdem wir von Frau Michelet des Raumes verwiesen waren, gingen wir erst einmal nach unten in den Gastraum und tranken in aller Ruhe ein Bier. Oben wurde offensichtlich erst einmal Pause gemacht. Die einzelnen Mitglieder kamen nacheinander in den Gastraum. Sie drückten sich sehr schnell an unserem Tisch vorbei und und und verschwanden dann in einem Nebenraum.

Die Geschehnisse des 19.10.1997 mußten meine Frau und ich erst einmal verdauen. Wir waren über das Verhalten der überwiegenden Mehrheit der aktiven Mitglieder der Gruppe Luckau entsetzt. Wir waren entsetzt darüber, wie leicht sich Menschen beeinflussen und aufhetzen lassen.

Es erhob sich nun die Frage, was wir tun sollten. Wir hatten nichts Schriftliches in der Hand, um irgendwelche Rechtsmittel bei der Ehrengerichtsbarkeit des DTK einlegen zu können. Wir hatten weder den Antrag, den Frau Michelet am 19.10.1997 verlesen hatte, noch eine offizielle Mitteilung, daß wir aus der Gruppe Luckau ausgeschlossen worden seien noch gar ein Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 19.10.1997. Wir hatten buchstäblich nichts in den Händen.

Also schrieb ich an Frau Michelet und erbat die Zusendung einer Kopie des Schriftstückes, das sie am 19.10.1997 als Begründung ihres Ausschluß-Antrages verlesen hatte. Nach ein paar Tagen kam der folgende "Protokollauszug":

 

 


Kommentar



Es ist hier protokolliert worden, daß die außerordentliche Generalversammlung der DTK-Gruppe Luckau vom 19.10.1997 von mir eröffnet worden ist, daß Frau Marion Michelet die Versammlungsleitung übernommen hat, und daß Frau Marion Michelet einen Antrag an die Generalversammlung der Gruppe Luckau gerichtethat - obwohl sie selber nicht Mitglied der Gruppe Luckau und somit nicht antragsberechtigt war - und diesen Antrag durch Verlesen eines vorgefertigten Schriftstückes begründet hat.

Zur der Formulierung zu Punkt 8 des Protokolls ("Wortmeldungen") muß es richtig heißen: " . . . weist auf fehlerhafte Behauptungen im Antrag von Frau Michelet hin."

Begründung: Man kann keine "fehlerhaften" Behauptungen in Schriftstücken, die man nicht selbst verfaßt hat, "einräumen". Man kann fehlerhafte Behauptungen in Schriftstücken Anderer nur rügen.

Nachdem Frau Marion Michelet meine Frau und mich des Raumes verwiesen hatte, weil wir "keine Mitglieder der Gruppe Luckau" mehr seien, fanden nach einer weiteren Pause Vorstands-Neuwahlen statt. Die Kassenwartin, die nachweislich den Griff in die Kasse der Gruppe Luckau getan hatte, wurde auf Frau Michelets Betreiben zur 2. Vorsitzenden der Gruppe Luckau gewählt.

Fortsetzung folgt demnächst

Eine Woche später stellte ich eine Liste der Aktivitäten zusammen, die während meiner Amtszeit als Vorsitzender der Gruppe Luckau durchgeführt worden waren:




Kommentar

Bei genauer Betrachtung dieser Aufstellung werden die Strukturen einer Strategie sichtbar. Die Kassenwartin wird zu einem Gegenpol des bei der LV-Vorsitzenden mißliebigen Gruppenvorsitzenden aufgebaut. Die Kassenwartin verhält sich außerordentlich großzügig gegenüber den Mitgliedern und trinkt mit nahezu allen Mitgliedern Brüderschaft. Schlüsselszene war offensichtlich die allgemeine Besäufnis und Verbrüderung mit der netten und kumpelhaften Kassenwartin am 19.7.1997 in Alt-Schadow. Seitdem stehen nahezu alle Mitglieder hinter dieser netten und großzügigen Kassenwartin.

Die Kassenwartin führt bis zum 31.3.1997 fällig gewesene Beträge nicht an den Hauptverein in Duisburg ab. Damit steht die Gruppe Luckau beim Hauptverein in einem schlechten Licht. Durch einen Anruf des DTK-Geschäftsführers Anfang September 1997 kommt dieser Umstand ans Licht. Der von der Arge-Vorsitzenden ungeliebte Gruppenvorsitzende und die aus Gründen der Sippenhaft ebenso ungeliebte Schriftführerin der Gruppe entdecken Unterschlagungen durch die Kassenwartin in Höhe von DM 2.645,- .

Der Gruppenvorsitzende beruft eine Mitgliederversammlung zwecks Abberufung der Kassenwartin ein. Die Kassenwartin schweigt beharrlich zu allen Vorwürfen. Die Kontoauszüge, auf denen die Abbuchungen der Kassenwartin ersichtlich sind, werden von der Mehrheit der Mitglieder ignoriert. Der Abberufungs- und Ausschlußantrag des Gruppenvorsitzenden gegen die nette Kassenwartin findet keine Mehrheit. Da der Gruppenvorsitzende und die Schriftführerin aber mit einer Kassenwartin, die die Gruppe durch Veruntreuungen geschädigt hat, nicht länger zusammenarbeiten wollen, sind vorgezogene Neuwahlen für den Gruppenvorstand der einzige Ausweg aus dieser Situation.

Am Wahltag findet unmittelbar vor Beginn der außerordentlichen Generalversammlung der Gruppe Luckau eine Kassenprüfung statt. Die Kassenprüfer stellen fest, daß "die Kasse stimmt". Die entnommenen Gelder in Höhe von DM 1.645,- waren wenige Tage vor der Kassenprüfung in bar zurückgezahlt worden. Die Kassenwartin steht nun als ein "völlig zu unrecht verdächtigtes Unschuldslamm" da.

In der entscheidenden Sitzung am 19.10.1997 greift die Arge-Vorsitzende in satzungswidriger Weise in die Angelegenheiten der Gruppe Luckau ein und erreicht durch unlautere Manipulation vor der Durchführung der Vorstands-Neuwahlen den Ausschluß des Gruppenvorsitzenden durch die Mitgliederversammlung der Gruppe Luckau. Als Begründungen werden angeführt: "schwere öffentliche Beleidigung eines Mitgliedes der Gruppe Luckau" (gemeint war natürlich die Kassenwartin) und "schwere öffentliche Beleidigung der 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft". Aus Gründen der Sippenhaft - etwas, was es in dieser Form nur bei Hitler gab - wird auch die in die Strategie nicht passende Schriftführerin unter einem Vorwand aus der Gruppe Luckau entfernt. Und nahezu alle Mitglieder der Gruppe Luckau hatten mitgespielt.

Bei den vorgezogenen Neuwahlen für den Gruppenvorstand wurde auf Betreiben der Arge-Vorsitzenden Marion Michelet Frau Beate E. nach erfolgter Entlastung (!) für ihre Tätigkeit als Kassenwartin in das Amt der 2. Vorsitzenden (!) der Gruppe Luckau gewählt.