Nachdem wir von Frau Michelet des Raumes verwiesen waren, gingen wir erst einmal nach unten in den Gastraum und tranken in aller Ruhe ein Bier. Oben wurde offensichtlich erst einmal Pause gemacht. Die einzelnen Mitglieder kamen nacheinander in den Gastraum. Sie drückten sich sehr schnell an unserem Tisch vorbei und und und verschwanden dann in einem Nebenraum.
Die Geschehnisse des 19.10.1997 mußten meine Frau und ich erst einmal verdauen. Wir waren über das Verhalten der überwiegenden Mehrheit der aktiven Mitglieder der Gruppe Luckau entsetzt. Wir waren entsetzt darüber, wie leicht sich Menschen beeinflussen und aufhetzen lassen.
Es erhob sich nun die Frage, was wir tun sollten. Wir hatten nichts Schriftliches in der Hand, um irgendwelche Rechtsmittel bei der Ehrengerichtsbarkeit des DTK einlegen zu können. Wir hatten weder den Antrag, den Frau Michelet am 19.10.1997 verlesen hatte, noch eine offizielle Mitteilung, daß wir aus der Gruppe Luckau ausgeschlossen worden seien noch gar ein Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 19.10.1997. Wir hatten buchstäblich nichts in den Händen.
Also schrieb ich an Frau Michelet und erbat die Zusendung einer Kopie des Schriftstückes, das sie am 19.10.1997 als Begründung ihres Ausschluß-Antrages verlesen hatte. Nach ein paar Tagen kam der folgende "Protokollauszug":
Es ist hier protokolliert
worden, daß die außerordentliche Generalversammlung der DTK-Gruppe
Luckau vom 19.10.1997 von mir eröffnet worden ist, daß Frau Marion
Michelet die Versammlungsleitung übernommen hat, und daß Frau Marion
Michelet einen Antrag an die Generalversammlung der Gruppe Luckau gerichtethat
- obwohl sie selber nicht Mitglied der Gruppe Luckau und somit nicht antragsberechtigt
war - und diesen Antrag durch Verlesen eines vorgefertigten Schriftstückes
begründet hat.
Zur der Formulierung zu Punkt 8 des Protokolls ("Wortmeldungen")
muß es richtig heißen: " . . . weist auf fehlerhafte
Behauptungen im Antrag von Frau Michelet hin."
Begründung:
Man kann keine "fehlerhaften" Behauptungen in Schriftstücken,
die man nicht selbst verfaßt hat, "einräumen". Man
kann fehlerhafte Behauptungen in Schriftstücken Anderer nur rügen.
Nachdem Frau Marion Michelet meine Frau und mich des Raumes verwiesen hatte,
weil wir "keine Mitglieder der Gruppe Luckau" mehr seien, fanden nach
einer weiteren Pause Vorstands-Neuwahlen statt. Die Kassenwartin, die nachweislich
den Griff in die Kasse der Gruppe Luckau getan hatte, wurde auf Frau Michelets
Betreiben zur 2. Vorsitzenden der Gruppe Luckau gewählt.
Fortsetzung folgt demnächst
Eine Woche später stellte ich eine Liste der Aktivitäten
zusammen, die während meiner Amtszeit als Vorsitzender der Gruppe Luckau durchgeführt
worden waren:
Bei genauer Betrachtung dieser
Aufstellung werden die Strukturen einer Strategie sichtbar. Die Kassenwartin wird
zu einem Gegenpol des bei der LV-Vorsitzenden mißliebigen Gruppenvorsitzenden
aufgebaut. Die Kassenwartin verhält sich außerordentlich großzügig
gegenüber den Mitgliedern und trinkt mit nahezu allen Mitgliedern Brüderschaft.
Schlüsselszene war offensichtlich die allgemeine Besäufnis und Verbrüderung
mit der netten und kumpelhaften Kassenwartin am 19.7.1997 in Alt-Schadow. Seitdem
stehen nahezu alle Mitglieder hinter dieser netten und großzügigen
Kassenwartin.
Die Kassenwartin führt bis zum 31.3.1997 fällig
gewesene Beträge nicht an den Hauptverein in Duisburg
ab. Damit steht die Gruppe Luckau beim Hauptverein in einem schlechten Licht.
Durch einen Anruf des DTK-Geschäftsführers Anfang September 1997 kommt
dieser Umstand ans Licht. Der von der Arge-Vorsitzenden ungeliebte Gruppenvorsitzende
und die aus Gründen der Sippenhaft ebenso ungeliebte Schriftführerin
der Gruppe entdecken Unterschlagungen durch die Kassenwartin in Höhe von
DM 2.645,- .
Der Gruppenvorsitzende beruft eine Mitgliederversammlung
zwecks Abberufung der Kassenwartin ein. Die Kassenwartin schweigt beharrlich zu
allen Vorwürfen. Die Kontoauszüge, auf denen die Abbuchungen der Kassenwartin
ersichtlich sind, werden von der Mehrheit der Mitglieder ignoriert. Der Abberufungs-
und Ausschlußantrag des Gruppenvorsitzenden gegen die nette Kassenwartin findet
keine Mehrheit. Da der Gruppenvorsitzende und die Schriftführerin aber mit
einer Kassenwartin, die die Gruppe durch Veruntreuungen geschädigt
hat, nicht länger zusammenarbeiten wollen, sind vorgezogene Neuwahlen
für den Gruppenvorstand der einzige Ausweg aus dieser Situation.
Am Wahltag findet unmittelbar vor Beginn der außerordentlichen Generalversammlung
der Gruppe Luckau eine Kassenprüfung statt. Die Kassenprüfer stellen
fest, daß "die Kasse stimmt". Die entnommenen Gelder in Höhe von DM
1.645,- waren wenige Tage vor der Kassenprüfung in bar zurückgezahlt
worden. Die Kassenwartin steht nun als ein "völlig zu unrecht verdächtigtes
Unschuldslamm" da.
In der entscheidenden Sitzung am 19.10.1997 greift
die Arge-Vorsitzende in satzungswidriger Weise in die Angelegenheiten der Gruppe
Luckau ein und erreicht durch unlautere Manipulation vor der Durchführung
der Vorstands-Neuwahlen den Ausschluß des Gruppenvorsitzenden durch die
Mitgliederversammlung der Gruppe Luckau. Als Begründungen werden angeführt:
"schwere öffentliche Beleidigung eines Mitgliedes der Gruppe Luckau"
(gemeint war natürlich die Kassenwartin) und "schwere öffentliche
Beleidigung der 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft". Aus Gründen
der Sippenhaft - etwas, was es in dieser Form nur bei Hitler gab - wird
auch die in die Strategie nicht passende Schriftführerin unter einem Vorwand
aus der Gruppe Luckau entfernt. Und nahezu alle Mitglieder der Gruppe Luckau hatten
mitgespielt.
Bei den vorgezogenen Neuwahlen für den Gruppenvorstand
wurde auf Betreiben der Arge-Vorsitzenden Marion Michelet Frau Beate E.
nach erfolgter Entlastung (!) für ihre Tätigkeit als Kassenwartin in
das Amt der 2. Vorsitzenden (!) der Gruppe Luckau gewählt.