Die endgültige Niederlage des LV vor dem Landgericht Berlin

Der Vorstand des DTK-Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. war nicht bereit, das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.2.2000 zu akzeptieren. Es wurde eine wortreiche Berufungsklage verfaßt. Dann legte der Prozeßbevollmächtigte des Landesverbandes, Rechtsanwalt Veiko England, das Mandat nieder.

Die Vertretung des Landesverbandes übernahm Rechtsanwalt Ulrich Luda, der für den VDH tätig ist oder war.

Als Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin in der Littenstraße war der 5.9.2000 angesetzt. Die persönlich geladene 1. Vorsitzende des Berufungsklägers war nicht erschienen; sie hatte durch ihren Rechtsanwalt mitteilen lassen, daß sie sich im Urlaub in Südfrankreich befände.

Die Verhandlung dauerte nicht lange. Der Vorsitzende der Kammer schilderte als Berichterstatter die Sach- und Rechtslage. Dann fragte er den Prozeßbevollmächtigten des Landesverbandes, ob er die Berufungsklage zurückziehe oder ob verhandelt werden solle. Der Vertreter des Landesverbandes zog darauf die Klage zurück. Mein Prozeßbevollmächtigter stimmte zu und der Vorsitzende Richter diktierte seine vorher gemachten Ausführungen in das hier als Scan beigefügte Protokoll:



 

Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.2.2000 rechtskräftig und unanfechtbar. Der Rechtsstreit war endgültig entschieden.