Nachdem also die Tagesordnung für die LV-Delegiertenversammlung 1999 mit dem gegen mich gerichteten Ausschlußantrag öffentlich bekanntgemacht worden war, begann Frau Michelet damit, die einzelnen Gruppen im Landesverband auf ihre Linie einzustimmen, damit die Delegiertenversammlung am 27.3.1999 auch wirklich nach ihrem Plan abläuft. Zunächst verfaßte sie einen "offiziellen" Ausschlußantrag des Landesverbandes, der vom 6.2.1999 datiert ist:
Bereits dieser "offizielle" Ausschluß-Antrag enthält nahezu ausschließlich Unwahrheiten und Verdrehungen. Doch das reichte der 1. Vorsitzenden noch nicht. Die Delegierten mußten völlig auf ihre Seite gebracht werden.
Die 1. Vorsitzende verfaßte zu diesem Zweck eine Hetzschrift gegen mich, von deren Existenz ich nichts wissen sollte, und die von Entstellungen und Lügen nur so strotzte, und verteilte sie in den einzelnen Gruppen.
Da die Vorsitzende des Landesverbandes jedoch nicht nur Freunde hatte, wurden mir von mehreren Seiten Kopien dieser Hetzschrift zugespielt. Damit sich jeder Leser ein Bild von den Methoden der Frau Michelet machen kann, folgen hier die Scans dieser Hetzschrift:
Im Prinzip besteht dieses ganze Pamphlet ausschließlich aus Unwahrheiten und Verdrehungen. Es wird auf die bereits geschilderten Tatsachen hingewiesen.
Hinsichtlich der in dem Pamphlet zu lesenden Ausführungen über meinen von Frau Marion Michelet inszenierten Ausschluß aus der Gruppe Luckau sei an dieser Stelle richtiggestellt:
1.) Der Ausschluß eines Vereinsmitgliedes per "Dringlichkeitsantrag"
ist nach der Satzung des Deutschen Teckelklubs (Ordnungen für die Landesverbände
und Gruppen) unzulässig. Zu einer Versammlung,
in der es um den Ausschluß eines Mitgliedes geht, muß die in der
Satzung vorschriebene Einladungsfrist unbedingt
eingehalten werden.
2.) Unmittelbar nach Eröffnung der Versammlung durch mich als den
gewählten Gruppenvorsitzenden entzog mir Frau Michelet das Wort und
übernahm selbst die Leitung der Versammlung. Eine solche Übernahme
der Leitung einer Gruppen-Versammlung durch den oder die Vorsitzende des übergeordneten
Landesverbandes ist von der Satzung nur dann vorgesehen,
wenn diese Versammlung auch von dem oder von
der Vorsitzenden des Landesverbandes einberufen worden war. Das war jedoch
nicht der Fall. Die betreffende Mitgliederversammlung
war von mir, dem gewählten Gruppenvorsitzenden,
einberufen worden.
3.) Dieser "Dringlichkeitsantrag" auf meinen Ausschluß aus der Gruppe Luckau kam nicht von den Mitgliedern der Gruppe Luckau, sondern war von Frau Marion Michelet gestellt worden. Frau Marion Michelet war jedoch niemals Mitglied in der Gruppe Luckau des Deutschen Teckelklubs. Sie war somit in einer Mitgliederversammlung der Gruppe Luckau überhaupt nicht antragsberechtigt.
Das sind die Fakten.